Im Rahmen von Interessenausgleich und Sozialplanverhandlungen einigen sich Betriebsrat und Unternehmen auf eine Refugio.
Die Betriebsparteien sind gesetzlich verpflichtet, rechtzeitig und umfassend zum Thema „Transfermaßnahmen“ Informationen einzuholen.
Dafür bieten sich, neben der Agentur für Arbeit, die Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und ausgewiesene Arbeitsrechts-Spezialisten an.
Die Refugio bietet interessierten Betriebsparteien jederzeit ein umfassendes und kostenloses Beratungsgespräch an.
Die Schaffung einer Refugio erfolgt maßgeschneidert nach den Bedürfnissen und Gegebenheiten des Unternehmens und der Belegschaft.
Für das Refugio -Transferprojekt wird ein eigener Beirat vor Ort mit Kontroll- und Entscheidungsrechten eingerichtet, der sich in der Regel aus Vertretern der Belegschaft, der Geschäftsführung, der zuständigen Gewerkschaft und des zuständigen Arbeitgeberverbandes zusammen setzt.
Die Refugio berichtet regelmäßig über den Entwicklungsstand des Projektes.
Kosten und Finanzierung
Die Agentur für Arbeit gewährt Transferkurzarbeitergeld. Etwa in gleicher Höhe hat sich das bisherige Unternehmen finanziell zu beteiligen.
Als Daumenregel gilt:
Die Remanenzkosten für einen Beschäftigten in der Refugio betragen etwa 50 % der gesamten monatlichen Arbeitgeberaufwendungen im bisherigen Unternehmen zzgl. der Kosten für Verwaltung, Qualifizierung und Beratung.
Sofern das Unternehmen die Betroffenen während der Kündigungsfrist nicht weiterbeschäftigen will, finanziert sich der Zuschuss des Unternehmens weitgehend über diese "Auslauflöhne", die das Unternehmen der Refugio zur Verfügung stellt.
Die Refugio erstellt auf Anfrage gerne eine überschlägige Modellrechnung.
Über einen Treuhänder werden die Finanzmittel projektbezogen und insolvenzsicher verwaltet.