Projektgründung
Eine Transfergesellschaft wird im Rahmen von Interessenausgleich und Sozialplanverhandlungen durch ein gesetzlich definiertes Verfahren (§ 110 SGB III) in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit aufgebaut.
Die Betriebsparteien sind verpflichtet, rechtzeitig und umfassend Informationen dazu einzuholen. Neben der Agentur für Arbeit, bieten sich hierfür Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und ausgewiesene Arbeitsrechtsspezialisten an.
Auf freiwilliger Basis wird das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber einvernehmlich beendet und gleichzeitig ein befristeter Arbeitsvertrag (Dreiseitiger Vertrag) für maximal 12 Monate mit der Refugio Transfergesellschaft mbH geschlossen. Die Refugio wird somit neuer Arbeitgeber.
Kosten und Finanzierung
Finanziert wird die Transfergesellschaft durch Finanzierungsbeiträge des Unternehmens (Sozialversicherungsbeiträge, Aufzahlung, Qualifizierung, Beratung, Kosten für den Transferträger) sowie durch staatliches Transferkurzarbeitergeld (§ 111 SGB III).
Als Daumenregel gilt:
Die Remanenzkosten (Entgeltkosten) für einen Beschäftigten in der Refugio betragen ca. 50% der gesamten monatlichen Arbeitgeberaufwendungen im bisherigen Unternehmen. Dazu kommen unsere Verwaltungskosten sowie die Kosten für Qualifizierung und Beratung.